Hier ist er endlich einmal in voller Größe zu sehen. Es kommt vor, dass das gleiche Trägermaterial wie beim Katalysator auf Keramikbasis verwendet wird. Im Gegensatz zu diesem ist jedoch die Durchlässigkeit zwischen den Kanälen entscheidend. Während beim Katalysator alle Kanäle offen bleiben, muss beim Partikelfilter jeder entweder an der einen oder an der anderen Seite verschlossen werden. Auch haben die Kanäle nicht unbedingt einen gleichmäßigen Querschnitt, sondern laufen zum Ende hin konisch zu, um mehr zu filterndes Material ansammeln zu können. Inzwischen werden auch Sintermetalle als Trägerwerkstoff verwendet. Das Abgas muss also definitiv den (porösen) Stoff durchdringen. Wenn die ersten Festbestandteile die Öffnungen noch etwas verstopfen, erreicht der Partikelfilter seine größte Rückhaltewirkung. Das bedeutet aber, die Kanäle werden zur sicheren Durchlässigkeit auf jeden Fall größer als unbedingt nötig ausgelegt. Der Partikelfilter darf auf keinen Fall verstopfen. Dies hat wiederum einen beinahe ungehemmten Feinstaubausstoß zur Folge. Die Zuordnung z.B. zur Euro-4-Norm betrifft alle Abgase (z.B. auch Stickoxide). Dabei ist es unwichtig, ob ein Partikelfilter vorhanden ist oder nicht. Wenn ein Fahrzeug insgesamt der Euro-4-Norm zugeordnet wird, so kann es bei einzelnen Schadstoff-Komponenten auch Euro 5 erreichen. Umgekehrt können Fahrzeuge nach Euro 4 ohne Partikelfilter z.B. beim Beschleunigen noch ganz kräftig rußen. Trotzdem kann man entgegen manchen Meldungen wohl davon ausgehen, dass diese Abgase keine zusätzlichen Schadstoffe (wie z.B. Dioxin) enthalten.
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